Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen Leistungen von Eltern für den Unterhalt ihres in Ausbildung befindlichen Kindes, für das kein Anspruch auf Kindergeld (mehr) besteht, können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Lebt das Kind mit einem Lebensgefährten, der über ausreichendes Einkommen verfügt, in einem gemeinsamen Haushalt, darf das Finanzamt den Höchstbetrag bei den Eltern nicht kürzen. Dies entschied aktuell der BFH in einem Urteil mit dem Az. VI R 43/17 ( st 370620).