Insolvenzrecht
Insolvenzrecht In 'steuertip' 35/20 berichteten wir über den Plan des Bundesjustizministeriums, das 'Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz' zu ändern bzw. zu verlängern. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt nun vor ( st 370820). Um Unternehmen auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren, soll die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Ohne die Verlängerung läuft die Antragsfrist zum 30.9.2020 aus.
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