Geldwäsche

Geldwäsche Selbst die Abkürzung ist ein Wortungetüm: Die 'Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien' ist aktuell im Bundesgesetzblatt I vom 31.8.2020 (www.bgbl.de) veröffentlich worden. Sie tritt am 1.10.2020 in Kraft und richtet sich vor allem an Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Die Verordnung bestimmt einzelne typisierte Sachverhalte bei Immobilientransaktionen als meldepflichtig, die einen möglichen Zusammenhang zu Geldwäsche aufweisen.