Solidaritätszuschlag

Solidaritätszuschlag Eine vom 'Bund der Steuerzahler' unterstützte Musterklage gegen die Vorauszahlungen des Solidaritätszuschlags in 2020 hat das Finanzgericht Nürnberg mit Urteil vom 29.7.2020 (Az. 3 K 1098/19) zunächst zurückgewiesen. Da die Revision zugelassen wurde, wird der Fall aber voraussichtlich zum BFH gehen. Beachten Sie: Der vollständige Wortlaut der Entscheidung liegt noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, werden wir Sie hierüber informieren.