Social-Media-Akteure
Social-Media-Akteure Blogger und Influencer rücken immer stärker in den Fokus der Finanzämter. Die von den Auftraggebern gewährten Geld- und Sachleistungen stellen im Regelfall gewerbliche Einkünfte dar und unterliegen auch der Umsatzsteuer. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP mitteilt (Bundestags-Drucksache 19/21307 st 360920), „wurden auch die Gewerbe- und Ordnungsämter für die Thematik sensibilisiert und gebeten, dort vorliegende Informationen an die zuständigen Finanzämter zu übermitteln“.
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