Corona

Corona Die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom 6.5.2020 wird laut BMF-Schreiben vom 28.8.2020 ( st 360720) zum dritten Mal verlängert. Sie gilt nun bis zum 31.12.2020. Die Vereinbarung soll eine Doppelbesteuerung bei Grenzpendlern verhindern. Arbeitstage, die nur aufgrund der aktuellen Situation zu Hause verbracht werden, gelten als in dem Vertragsstaat erbracht, in dem sie regulär ausgeübt worden wären.