Umsatzsteuer

Umsatzsteuer Endgültig beantwortet ist nun die Frage, ob auf der Nordseeinsel Juist die Personenbeförderung mit Pferdekutschen dem ermäßigten (aktuell 5 %) oder dem Regelsteuersatz (aktuell 16 %) unterliegt (vgl. 'steuertip' 34/18 und 03/20). Im zweiten Rechtsgang entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 11 K 236/17 st 350620), die Personenbeförderungen mit Pferdefuhrwerken seien nach den besonderen Umständen auf der Insel dem Leitbild eines Taxiverkehrs eher vergleichbar als einem Mietwagenverkehr. Somit komme der ermäßigte Satz zur Anwendung.