Offenbare Unrichtigkeit: Mehrere Möglichkeiten

Ist ein Steuerbescheid bestandskräftig, lassen sich Fehler nur noch unter bestimmten Voraussetzungen korrigieren. Eine der Änderungsnormen ist § 129 AO, derzufolge die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche Unrichtigkeiten…