Altersvorsorge

Altersvorsorge Auch Minijobber haben die Möglichkeit, eine Riester-Rente zu beanspruchen. Voraussetzung: Sie müssen rentenversicherungspflichtig sein, dürfen also nicht von der Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Gebrauch machen. Rentenversicherungspflichtige Minijobber beteiligen sich aktuell mit einem Eigenanteil in Höhe von 3,6 % (bei Minijobbern in Privathaushalten 13,6 %) ihres Verdienstes an den Rentenversicherungsbeiträgen. Bei einem monatlichen Verdienst von 450 € entspricht das 16,20 €. Weitere nützliche Informationen zu dieser Thematik finden Sie hier: https://t1p.de/minijob-riester.