Überbrückungshilfe

Überbrückungshilfe Wie schon in der vergangenen Woche berichtet ('steuertip' 32/20) ist die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die coronabedingt Umsatzeinbrüche haben, bis zum 30.9.2020 verlängert worden. Zudem gibt es eine weitere Ergänzung: Neben Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern können seit dem 10.8.2020 auch Rechtsanwälte die Förderung für kleine und mittlere Unternehmen beantragen. Die Einbeziehung der Anwaltschaft hatte die Bundesrechtsanwaltskammer vehement gefordert.