Rechtsbehelfe: Ein Jahr Einspruchsfrist bei Unvollständigkeit

Eine wichtige gesetzliche Änderung, die die Einlegung von Einsprüchen betrifft, trat am 1.8.2013 in Kraft. Seit diesem Stichtag lautet § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wie folgt: „Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur…