Corona II
Corona II In 'steuertip' 22/20 berichteten wir über einen Beschluss des Finanzgerichts Münster (Az. 1 V 1286/20 AO), wonach eine Kontenpfändung des Finanzamts, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst, rechtswidrig sei. Nun liegt auch eine erste Entscheidung des BFH vor, die in die gleiche Richtung geht. In ihrem Beschluss mit dem Az. VII S 23/20 ( st 320620) stellen die obersten Steuerrichter klar: „Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 399 Alternative 1 BGB regelmäßig nicht pfändbare Forderung.“
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