Freistempler
Freistempler In 'steuertip' 27/20 berichteten wir über einen Beschluss des BFH (Az. XI R 14/17), wonach einem solchen Aufdruck eine geringere Beweiskraft als einem richtigen Poststempel zukommt. Vor allem bei der Einhaltung von Fristen zählt hier jeder Tag, so dass es bei einer Versäumnis viel schwieriger ist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bekommen. Beachten Sie: Gegen die Entscheidung des BFH hatte der unterlegene Steuerzahler Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (Az. 1 BvR 2795/19), die aber nicht angenommen wurde.
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