Steuerzinsen

Steuerzinsen Noch immer liegt der Zinssatz für Erstattungen als auch für Nachzahlungen gem. § 238 der Abgabenordnung bei 0,5 % monatlich bzw. 6 % p. a. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 19/20836 st 301020) auf eine Kleine Anfrage der FDP erklärt, sieht sie keine Notwendigkeit der Anpassung an den derzeitigen Marktzins. Sie will abwarten, bis die beiden Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) entschieden sind.