Behinderten-Pauschbetrag

Behinderten-Pauschbetrag Steuerpflichtige mit einer Behinderung können alternativ zum Einzelnachweis ihrer Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Pauschbetrag beantragen, dessen Höhe abhängig vom Grad der Behinderung ist. Wie in der Beilage zu 'steuertip' 20/18 berichtet, sind die Beträge seit 1975 (!) nicht mehr angehoben worden. Nun hat das Bundesfinanzministerium endlich reagiert und den 'Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen' vorgelegt ( st 301120). Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Verdopplung der Pauschbeträge Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags und Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen bei einem Grad der Behinderung kleiner 50.