Altersvorsorge

Altersvorsorge Als Sonderausgaben können Sie nicht nur Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen geltend machen. Begünstigt sind auch berufsständische Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchstabe a EStG erbringen. Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben (Az. IV C 3 – S 2221/19/10058 :001 st 291220) eine überarbeitete Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen veröffentlicht, die vergleichbare Leistungen erbringen. Aufgeführt sind dort z. B. Versorgungswerke für Ärzte Apotheker Ingenieure Rechtsanwälte und Steuerberater.