Umsatzsteuer II

Umsatzsteuer II Mit Schreiben vom 2.7.2020 (Az. II C 2 -S 7030/20/10006 :006 st 280520) äußert sich das BMF explizit zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in der Zeit vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme von Getränken). Danach ist es nicht zu beanstanden, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sogenannten Kombi-Angeboten aus Speisen inklusive Getränken (z. B. Buffet oder All-Inclusive-Angebote) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird.