Corona II

Corona II Viele Kinder wurden bzw. werden noch zu Hause betreut. Dies kann zu finanziellen Problemen führen, sofern Eltern deswegen nicht ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Sie können daher zur Verringerung ihrer Verdienstausfälle eine Entschädigungsleistung nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten. Dies gilt grundsätzlich auch für Minijobber. Weitere Informationen enthält der Newsletter 7/2020 ( st 270620) der Minijob-Zentrale.