Corona: Ärger wegen fehlender Null
Corona: Ärger wegen fehlender Null Derzeit prüfen viele Solo-Selbständige, ob sie ihre Corona-Soforthilfen von 9.000 € bzw. 15.000 € zurückzahlen müssen. Denn anders als viele Unternehmer meinten, werden eben nicht die entgangenen Einnahmen, sondern nur die Betriebskosten ausgeglichen, und zwar ohne Personalkosten. Lediglich ein geringer Betrag der Soforthilfe darf für den privaten Konsum verwendet werden. Doch wer die Soforthilfe zurückzahlen möchte oder muss, scheitert manchmal an kleinen Dingen. Und das ist eine falsche IBAN, also Kontonummer, auf zahlreichen Bescheiden über die Corona-Soforthilfe. Zumindest gilt dies für Teile von NRW, wie uns Leser berichteten. Wer also zurückzahlen muss, erhält — bei einer Online-Überweisung — im besten Fall eine Fehlermeldung. Im schlimmsten Fall geht die Überweisung ins Leere und die Frist für die Rückzahlung der Soforthilfe wird überschritten. In einigen Bescheiden war folgende IBAN angegeben: DE59 3005 0000 001 6835 15. Korrekt wäre dagegen DE59 3005 0000 0001 6835 15. Es fehlte also eine '0'. Offenbar tun sich die Bezirksregierungen beim Zählen von Nullen schwer.
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