Umsatzsteuer II

Umsatzsteuer II Mit einem Rundschreiben an die Preisbehörden der Länder weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ( st 260620) für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 1.7.2020 auf § 9 Abs. 2 Preisangabenverordnung hin. Demnach können pauschale Rabatte an der Kasse gewährt werden, ohne eine Neuauszeichnung aller Regale in der Nacht zum 1.7.2020 vornehmen zu müssen. Diese Ausnahmeregelung gilt aber nicht für preisgebundene Artikel wie Bücher, Zeitschriften, Zeitungen oder rezeptpflichtige Arzneimittel.