Umsatzsteuer I
Umsatzsteuer I Anlässlich der bevorstehenden Senkung der Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gab es vom BMF sehr zeitnah den ersten Entwurf eines Schreibens (vgl. 'steuertip' 25/20). Beachten Sie: Aktuell hat das BMF nun eine zweite Fassung des Entwurfs ( st 260520) veröffentlicht (Stand 23.6.2020). Die Beamten haben einige Fehler und unklare Formulierungen korrigiert. Darüber hinaus gibt es nun eine wichtige Übergangsregel bei Umsätzen von einem Unternehmer an einen anderen Unternehmer (Unternehmerkette). Weist der leistende Unternehmer für eine nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.8.2020 erbrachte Leistung in seiner Rechnung irrtümlich 19 % bzw. 7 % Umsatzsteuer aus, braucht er die Rechnung nicht zu berichtigen. Er schuldet die ausgewiesene Umsatzsteuer. Auf der anderen Seite kann der Leistungsempfänger (Unternehmer) diese zu hohe Umsatzsteuer grundsätzlich als Vorsteuer geltend machen.
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