Kapitaleinkünfte

Kapitaleinkünfte Mit Schreiben vom 11.6.2020 (Az. IV C 1 – S 2252/19/10028 :002 st 260720) nimmt das Bundesfinanzministerium Stellung zur Kapitalmaßnahme der 'Air Liquide S.A.' (Frankreich) im Jahr 2019. Der Hintergrund: Die depotführenden Banken buchten teilweise für die 'jungen' Aktien die Anschaffungskosten in Höhe des Börsenkurses am ersten Handelstag ein und rechneten in gleicher Höhe einen steuerpflichtigen Kapitalertrag ab. Da nach Meinung des BMF aber die Voraussetzungen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 1 und 7 KapErhStG) erfüllt sind, ist eine Korrektur der Anschaffungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte erforderlich, entweder vom depotführenden Kreditinstitut oder im Wege der Veranlagung.