Umzugskosten: Wichtige Änderungen zum 1.6.2020

Sofern Sie aus beruflichen Gründen einen Wohnungswechsel vornehmen müssen, können Sie die Kosten des Umzugs als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend machen, soweit keine Erstattung durch Dritte erfolgt (z. B. durch den Arbeitgeber).…