Geldwäsche

Geldwäsche Zum 1.1.2020 wurden einige Vorschriften des Geldwäschegesetzes verschärft. Ergänzend hierzu hat das BMF den Entwurf einer Verordnung ( st 251020) veröffentlicht, dessen Adressaten insbesondere Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind. Der Verordnungsentwurf bestimmt einzelne typisierte Sachverhalte bei Immobilientransaktionen als meldepflichtig, die aufgrund bestimmter Auffälligkeiten einen möglichen Zusammenhang zu Geldwäsche aufweisen. Mehr dazu in unserem Ratgeber 'Geldwäsche' unter https:.