Corona I

Corona I Am 28.5.2020 hat der Bundestag den Entwurf für das 'Corona-Steuerhilfegesetz' (Bundestags-Drucksache 19/19601 st 230420) verabschiedet. Über den Finanzausschuss sind dabei noch einige Änderungen gegenüber dem Kabinettsentwurf vorgenommen worden. So gibt es z. B. eine Fristverlängerung bei Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Zudem wird die Steuerbefreiung von Sonderzahlungen der Arbeitgeber bis zu 1.500 € auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Das entsprechende BMF-Schreiben (vgl. 'steuertip' 16/20), das ursprünglich die Steuerfreiheit klarstellte, wurde als nicht ausreichend kritisiert.