Grundstücksunternehmen

Grundstücksunternehmen Laut einem Urteil (Az. 6 K 832/16 st 210420) des FG Köln ist die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung (vgl. 'steuertip' 09/20) zu versagen, sofern zwischen einer immobilienbesitzenden Personengesellschaft und einer daneben bestehenden Betriebsgesellschaft eine Betriebsaufspaltung besteht. Der Zweck der Besitzgesellschaft sei dann von vornherein nicht auf die Vermögensverwaltung, sondern auf die Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr und die Partizipation an der durch die Betriebsgesellschaft verwirklichte Wertschöpfung gerichtet. Wichtig: Der Fall ist beim BFH unter dem Az. IV R 31/19 anhängig, so dass vergleichbare Fälle durch Einspruch und Antrag auf Ruhen des Verfahren offengehalten werden sollten.