Firmenwagen: So killen Sie die 1-%-Regel auch ohne Fahrtenbuch

Immer noch steht die Finanzverwaltung auf dem Standpunkt, bei der Nutzung eines Firmenwagens müssten Sie grundsätzlich ein Fahrtenbuch führen, sofern Sie den Ansatz der 1-%-Methode vermeiden wollen. Doch seit einem richtungsweisenden Urteil des BFH