Corona
Corona In 'steuertip' 16/20 wiesen wir Sie auf zwei Schreiben des BMF hin, die die Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg und in die Niederlande betreffen. Klargestellt wird u. a., dass Arbeitstage, die nur aufgrund der Pandemie zuhause verbracht werden, als in dem Vertragsstaat erbracht gelten, in dem sie regulär ausgeübt worden wären. Wichtig: Weitere vergleichbare Verständigungsvereinbarungen wurden mit Belgien (Az. IV B 3 – S 1301-BEL/20/ 10002 :001 st 200820) und mit Österreich (Az. IV B 3 – S 1301-AUT/20/10002 :001 st 200920) getroffen.
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