Grundstücksunternehmen: Betriebsvorrichtungen als Steuerfalle

Gewerbebetriebe, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und daneben nur bestimmte andere Tätigkeiten ausüben, profitieren bei der Gewerbesteuer von der sog. erweiterten Kürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG). Leider versucht der Fiskus mit…