Grundstücksunternehmen: Betriebsvorrichtungen als Steuerfalle
Gewerbebetriebe, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und daneben nur bestimmte andere Tätigkeiten ausüben, profitieren bei der Gewerbesteuer von der sog. erweiterten Kürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG). Leider versucht der Fiskus mit allen Tricks, diese zu versagen. Ergänzend zu unseren bisherigen Hinweisen (vgl. zuletzt ...
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