Corona I
Corona I Aktuell erreichte uns aus Berlin der 'Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise' ( st 190520). Dort sind u. a. folgende Punkte vorgesehen: Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen im Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 sowie Steuerfreiheit von Zuschüssen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen Soll- und Ist-Entgelt gem. § 106 SGB III (für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29.2.2020 beginnen und vor dem 1.1.2021 enden).
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