Investmentsteuer

Investmentsteuer Mit dem Investmentsteuerreformgesetz vom 19.7.2016 wurde eine grundlegend neue Konzeption der Besteuerung vorgenommen. Auf Anlegerebene wird der Systemwechsel durch eine fiktive Veräußerung der sog. Alt-Anteile nachvollzogen, wobei die steuerliche Berücksichtigung des fiktiven Veräußerungsgewinns aber erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung der Alt-Anteile erfolgt. Für betriebliche Anleger ist eine gesonderte Feststellung des Gewinns aus der fiktiven Veräußerung von Alt-Anteilen zum 31.12.2017 vorzunehmen. Konsequenzen, die sich hieraus ergeben und Erläuterungen des amtlichen Vordrucks 'InvSt VG' hat das Bayerische Landesamt für Steuern in einem ausführlichen Erlass (S 1980.1.1-81/69 St36 st 180320) zusammengefasst.