Mietrecht

Mietrecht Laut einem Urteil des BGH (Az. VIII ZR 244/18 st 170420) dürfen an Nebenkostenabrechnungen bei größeren Wohnanlagen keine hohen formalen Anforderungen gestellt werden. Eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen auf der einen sowie der Ausgaben auf der anderen Seite genüge im Regelfall. Die Erläuterung eines vom Vermieter angewandten Verteilerschlüssels mit Blick auf die Heizkosten sei nur dann nötig, wenn es zum Verständnis der Abrechnung erforderlich ist. Der Verteilungsmaßstab 'Fläche' müsse nicht weiter erläutert werden.