Corona und Sozialversicherung

Corona und Sozialversicherung Unternehmen, die sich derzeit in Zahlungsschwierigkeiten befinden, können durch Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 30.4.2020 befristet und greifen erst, wenn andere Regelungen ausgeschöpft wurden. Die Einzelheiten können Sie einem Schreiben des GKV-Spitzenverbands ( st 140720) entnehmen. Einen Musterantrag finden Sie auf www.markt-intern.de/corona unter 'Coronakrise – Nützliche Links'.