Corona und Minijobs

Corona und Minijobs Aktuell wurden die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung übergangsweise vom 1.3. bis 31.10.2020 von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben. Analog zur vorübergehenden Erhöhung der Zeitgrenzen kann ein gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung (450 €) für die Monate März bis Oktober 2020 bis zu fünfmal innerhalb eines Zeitjahres erfolgen. Das haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung am Montag dieser Woche in einer Verlautbarung ( st 140620) geregelt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.minijob-zentrale.de.