Insolvenzantragspflicht

Insolvenzantragspflicht Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet aufgrund des Coronavirus an einer Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz st 130520). Geplant ist, die bisherige Frist von drei Wochen bis zum 30.9.2020 auszusetzen. Unternehmen, die noch auf Bewilligung von Förderungen warten, sollen durch die aufgehobene Frist vor der Insolvenz bewahrt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden!