Alterseinkünfte

Alterseinkünfte Das Pilotprojekt 'Steuererklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften' steht auch für die Einkommensteuererklärung 2019 weiter zur Verfügung, wie das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg verkündete. Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, dürfen dadurch eine verkürzte Einkommensteuererklärung einreichen.