Nichtselbständige Tätigkeit

Nichtselbständige Tätigkeit Ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, unterliegt der Lohnsteuer. Dies entschied das FG Münster in einem Urteil (Az. 1 K 3320/18, vgl. 'steuertip' 06/20). Etwas anderes könne nur dann gelten, sofern neben dem Arbeits- noch ein eigener Mietvertrag abgeschlossen wird, der zudem bestimmte Kriterien erfüllen muss. Beachten Sie: Es wurde Revision beim BFH (Az. VI R 20/20) eingelegt.