Rentenbesteuerung

Rentenbesteuerung Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes wird der Freibetrag grundsätzlich nur einmal bei Rentenbeginn ermittelt und bleibt anschließend unverändert. Dadurch wird jede weitere regelmäßige Rentenerhöhung voll versteuert. Das trifft vor allem Rentner in den neuen Bundesländern, die wegen der Rentenangleichung Ost schneller wachsende Rentenbezüge erhalten bzw. aufgrund ihres zu Beginn des Rentenbezugs relativ niedrigen Freibetrags benachteiligt werden. Aktuell hat der BFH (Az. X R 12/18 st 100720) die gesetzliche Regelung bzw. das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts bestätigt, über das wir in 'steuertip' 12/19 berichtet hatten.