Niederlande

Niederlande Arbeitgeber, die vorübergehend Arbeitnehmer in unser westliches Nachbarland entsenden, um grenzüberschreitende Tätigkeiten zu erbringen, müssen seit dem 1.3.2020 – von wenigen Ausnahmen abgesehen – eine Meldung über das digitale niederländische Meldesystem vornehmen. Darüber hinaus gibt es auch eine Kontrollpflicht für die Auftraggeber. Sofern die Meldung gar nicht oder verspätet vorgenommen wird, drohen Bußgelder von bis zu 12.000 €. Ausführliche Informationen enthält ein Merkblatt der Deutsch-Niederländischen Handelskammer ( st 100820).