Kfz-Steuer

Kfz-Steuer Das Antragsrecht für eine Befreiung von der Kfz-Steuer für eine behinderte Person geht nach deren Tod auf den Rechtsnachfolger über. Dies entschied das FG Baden-Württemberg in einem Urteil mit dem Az. 13 K 1012/18 ( st 100620). Im konkreten Fall hatte der Verstorbene den Antrag nicht gestellt. Erst die Erben holten dies nach und verlangten eine Festsetzung mit 0 € für den Zeitraum zwischen dem Erhalt des Bescheids über die Schwerbehinderung und dem Todestag des Erblassers. Dem stimmten die Richter zu. Begründung: Forderungen aus dem Steuerschuldverhältnis gingen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 AO auf den/die Erben über. Beachten Sie: Die zugelassene Revision ist beim BFH unter dem Az. IV R 38/19 anhängig.