Appartementvermietung: BFH klärt Einkunftserzielungsabsicht

Sofern Sie eine Immobilie dauerhaft zu Wohnzwecken vermieten, erkennt das Finanzamt längerfristige Werbungskostenüberschüsse grundsätzlich an. Eine Überschussprognose, wonach auf Dauer gesehen die Einnahmen größer sein werden als die Ausgaben, ist…