Vermietungseinkünfte

Vermietungseinkünfte Aufwendungen für die Ersetzung, Modernisierung oder (ggf. teilweise) Instandsetzung einer vorhandenen und funktionsfähigen Kanalisation sind als Werbungskosten sofort abziehbar, da sie weder zu den Anschaffungs- noch zu den Herstellungskosten zählen, sondern lediglich der Erhaltung des Grundstücks dienen. Dies entschied aktuell der BFH in einem Urteil mit dem Az. IX R 2/19 ( st 080520).