E-Fahrzeuge: Die Überlassung an den Mitarbeiter mit exklusivem 'steuertip'-Schaubild

Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 % des Brutto-Listenpreises als zu versteuernde Einnahme anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Alternativ ist eine Berechnung…