Gemeinnützige Vereine: Die Veranstaltung von Festen

Bekanntlich muss ein gemeinnütziger Verein seine Einnahmen und Ausgaben den folgenden Bereichen zuordnen (vgl. 'steuertip' 50/19): dem ideellen Bereich der Vermögensverwaltung dem Zweckbetrieb und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.…