Haushaltsnahe Leistungen

Haushaltsnahe Leistungen Erstmalig bei der Steuererklärung für 2019 müssen Sie einen eigenen Vordruck („Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen“) ausfüllen, falls Sie Dienstleistungen oder Handwerkerkosten nach § 35a EStG geltend machen. Bisher wurden die Aufwendungen auf Seite 3 des Hauptvordrucks (sog. Mantelbogen) eingetragen. Was Sie sonst noch bei diesem 'Steuersparmodell für Jedermann' beachten müssen, erfahren Sie in der heutigen Beilage, mit der wir unsere beliebte Serie 'Hilfen für Ihre Steuererklärung' starten.