Bewertungsrecht

Bewertungsrecht Bei Ermittlung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen (z. B. Leibrente oder Nießbrauch) kommen sog. Vervielfältiger zur Anwendung. Diese werden vom BMF unter Berücksichtigung der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Sterbetafeln regelmäßig aktualisiert. Die neuen Zahlen für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2020 sind in einem Schreiben des BMF abgedruckt (Az. IV C 7 – S 3104/ 19/10001 :003 st 020720).