Wichtig für Minijobs: Neuer Mindestlohn
Wichtig für Minijobs: Neuer Mindestlohn Mit Beginn des neuen Jahres müssen Sie bei Ihren Mini-Jobbern die Arbeitszeit ggf. reduzieren, wenn Sie es nicht riskieren wollen, in die sog. Midi-Zone zu rutschen und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachzubezahlen. Der Grund: Bis zum Jahresende beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,19 € je Stunde. Ab dem 1.1.2020 wird er auf 9,35 € angehoben. Da die Minijob-Grenze weiterhin bei 450 € stagniert, müssen Sie wie bei jeder Anhebung des Mindestlohns die Arbeitszeit entsprechend kürzen. Dabei sollten Sie aber nicht eine Reduktion auf exakt 48,13 Stunden vornehmen, sondern eher nach unten auf 48 Stunden (48 × 9,35 € = 448,80 €) abrunden, um die Grenze von 450 € nicht zu überschreiten. Andernfalls würde das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig und — sofern der Mini-Jobber noch eine 'Hauptbeschäftigung' hat — auch steuerpflichtig mit der Steuerklasse VI, der 'teuersten' Steuerklasse überhaupt.
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