Vereinsrecht

Vereinsrecht Um vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss aus der Satzung eindeutig hervorgehen, welche gemeinnützigen Zwecke verfolgt werden und auf welche Art und Weise dies geschieht. Wie das FG Düsseldorf vor Kurzem entschied (Az. 6 K 481/19, vgl. 'steuertip' 40/19), ist die Mustersatzung gem. der Anlage zu § 60 AO zwar nicht wörtlich zu übernehmen. Jedoch müsse klar zum Ausdruck kommen, nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke zu verfolgen. Beachten Sie: Von der zugelassenen Revision hat der unterlegene Verein nicht Gebrauch gemacht; das Urteil des FG Düsseldorf ist rechtskräftig geworden.