Nebenberufliche Tätigkeiten: Viele Einzelfälle

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren Tätigkeiten sind bis zur Höhe von insgesamt 2.400 € im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG). Entsprechendes gilt für die Einnahmen aus…