Kassenführung: Das 'mi'-Webinar

Aufgrund der hohen Nachfrage stellt Ihnen der 'markt intern'-Verlag eine Aufzeichnung des Webinars 'Anforderungen an die Kassenführung' am 6.11.2019 zur Verfügung. Anhand aufschlussreicher Beispiele erläuterten die Referenten Hans Aland (Geschäftsführer AEB-IT-SYSTEME GmbH) und Markus Henselmann (Business Unit Manager Audicon GmbH) die Grundlagen einer 'gesetzeskonformen' Kassenführung. Sie vermittelten dabei nicht nur die Sichtweise der Finanzverwaltung – z. B. wie genau ein Beleg ab Januar 2020 auszusehen hat –, sondern zeigten Vorteile der Neuerungen für die Nutzer von elektronischen Registrierkassen auf. Die Aufzeichnung des Webinars können Sie als Abonnent kostenfrei unter dem Link https://www.markt-intern.de/video-kassenfuehrung ansehen (Preis für Nicht-Abonnenten: 49,90 € zzgl. USt). Das Skript zum Webinar bieten wir Ihnen als Service unter st 460119 zum Abruf an.

Beachten Sie: Zeitgleich zum 'markt intern'-Webinar 'Anforderungen an die Kassenführung' veröffentlichte das Bundesfinanzministerium die lang ersehnte 'Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31.12.2019'. Bereits Ende September ließ zwar der bayerische Finanzminister in einer Pressemitteilung verlauten, man habe sich auf eine solche Frist geeinigt, offiziell verkündet wurde diese aber erst jetzt. Für alle Registrierkassenbesitzer sind die notwendigen Anpassungen, Aufrüstungen sowie rechtlichen Voraussetzungen im Sinne des § 146a AO weiterhin umgehend durchzuführen. Bis zum 30.9.2020 wird das Fehlen einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) jedoch nicht beanstandet. Folglich wird auch das Vorhandensein einer Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) zur Implementierung der TSE erst nach Ablauf der Frist gefordert. Die Mitteilungspflicht für elektronische Registrierkassen wird ebenfalls ausgesetzt, bis eine elektronische Lösung im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Alle anderen von der TSE unabhängigen Vorgänge sind also weiterhin zu befolgen! Darunter fällt zum Beispiel die Belegausgabepflicht.

Zusätzlich zu den Informationen des Webinars können wir, was die Belegausgabepflicht betrifft, im folgenden Beitrag top-aktuell mit brisanten Interna aus der Finanzverwaltung aufwarten: